Baulückenkataster der Stadt Hemsbach
Amtliche Bekanntmachung der Stadt Hemsbach
Bauverwaltung Stadt Hemsbach
Baulückenkataster der Stadt Hemsbach
Bekanntmachung des Beschlusses vom 06.11.2023
Der Gemeinderat der Stadt Hemsbach hat am 06.11.2023 in öffentlicher Sitzung die Veröffentlichung des Baulückenkatasters beschlossen.
Das Baulückenkataster wird mit dieser Bekanntmachung öffentlich zugänglich gemacht und kann bei der Stadt Hemsbach Hildastraße 12, 1. OG, Zimmer 1.04 (Bauverwaltung) während den üblichen Öffnungszeiten
eingesehen werden. Jedermann kann das Baulückenkataster einsehen und Auskunft über deren Inhalt verlangen.
Das Baulückenkataster mit Endbericht und Plandarstellung kann auch auf der Internetseite der Stadt Hemsbach unter https://hemsbach.de/verwaltung-gemeinderat/bauangelegenheiten unter der Rubrik „Baulückenkataster der Stadt Hemsbach“ eingesehen werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass das Widerspruchsrecht gemäß § 200 Abs. 3 BauGB nach wie vor zu jeder Zeit schriftlich (auch per E-Mail:
Stadt Hemsbach
Jürgen Kirchner, Bürgermeister