Öffnungszeiten Bürgerbüro

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Besuche des Bürgerbüros sind nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
Die Terminvergabe erfolgt telefonisch unter (06201) 707-92, -93, -94, -96 oder online Termin vereinbaren

Allgemeine Öffnungszeiten

Montag bis FreitagDienstagDonnerstag
08.30 - 12.00 Uhr 14.00 - 15.30 Uhr 14.00 - 18.00 Uhr

Kontakt

Telefon: (06201) 707-0
E-Mail: post@hemsbach.de

Stadtverwaltung

Insgesamt 46 Baulücken gibt es im Innenbereich der Stadt Hemsbach. Das entspricht ungefähr einem Baugebiet von ca. 2,3 ha. Um mehr Wohnraum zu schaffen ist es sinnvoll, diese Grundstücke zu bebauen, zumal viele schon Baurecht besitzen und sofort genutzt werden könnten.

Ein Baulückenkataster zur Übersicht

Um einen Überblick über alle verfügbaren Baulücken sowie deren Lage und Größe zu schaffen, hat die Stadt Hemsbach ein sogenanntes Baulückenkataster erstellt und auf ihrer Webseite veröffentlicht. Dort kann jeder Einsicht nehmen und sich über die Lage von Baulücken informieren. Aufgrund datenschutzrechtlicher Bestimmungen haben allerdings viele Eigentümer der Veröffentlichung von Informationen widersprochen, sodass nicht alle Baulücken im Kataster veröffentlicht sind. Bei einer Umfrage Ende 2023 wurden Eigentümer nach den Beweggründen für die Nichtbebauung gefragt. 32% der Befragten möchten ihre Grundstücke als Altersvorsorge nutzen oder sollen Kindern und Enkeln vorbehalten bleiben. 59% möchten ihr Grundstück weiter als Grünfläche nutzen. Allerdings bekundeten auch 17% der Eigentümer ihr Interesse an einer Bauplatzbörse. Knapp ein Viertel der Befragten sprach sich für die Bebauung oder den Verkauf ihres Grundstücks aus.

unbebaute Grundstücke im Kiefernweg

Bauplatzbörse

Die Bauplatzbörse ist ein Portal, das auf der Internetseite der Stadt Hemsbach veröffentlicht werden soll. Darin können alle, die ihre Grundstücke zum Verkauf anbieten wollen, kostenlos inserieren. Gleichzeitig können Kaufinteressierte auf der Bauplatzbörse nach einem geeigneten Bauplatz suchen. Die Stadt übernimmt hierbei die Vermittlerrolle zwischen den Anbietenden und potenziellen Käufern. Im Gegensatz zum freien Immobilienmarkt fallen hierbei keine Makler- oder Vermittlungsgebühren an.

Für das Thema sensibilisieren

Um für das Thema zu sensibilisieren, fand im April 2024 eine Informationsveranstaltung statt. „Uns ist es wichtig zu vermitteln, wie attraktiv eine Bebauung sein kann und welche Vorteile der Verkauf eines bisher ungenutzten Grundstücks bringt“ so Kevin Kunstätter, Mitarbeiter im Bauamt der Stadt Hemsbach. „Dafür stehen uns Werkzeuge wie Bauplatzbörse, Kooperative Baulandentwicklung und Bauberatung zur Verfügung.“ Weitere Informationsveranstaltungen mit den Eigentümern von Baulücken werden folgen. Die Stadt erhofft sich, dass dadurch weitere Bauplätze aktiviert werden und so dringend benötigter Wohnraum geschaffen wird.

Weitere Instrumente zur Baulandentwicklung

Die kooperative Baulandentwicklung ist für alle interessant, die mehrere Grundstücke im räumlichen Zusammenhang besitzen, zusätzlichen Wohnraum schaffen wollen und für die noch kein Baurecht besteht bzw. das bestehende Baurecht geändert werden muss. Eigentümerinnen und Eigentümer können sich auch zusammentun und gemeinsam die Aufstellung oder die Änderung eines bestehenden Bebauungsplans beantragen. Die Kosten hierfür werden anteilig nach den Grundstücksgrößen berechnet. Nachdem die Stadt das Verfahren durchgeführt und das Baurecht für die noch ungenutzten Grundstücke ausgesprochen hat, können diese bebaut werden. Bei einer Bauberatung können sich Eigentümer außerdem von der Stadt kostenlos und unverbindlich zu ihren Bauvorhaben beraten lassen.

Ziele der Baulandentwicklung

Ziel der Baulandentwicklung ist es, Wohnraum im Innenbereich zu schaffen, welches der Bundesgesetzgeber auch so in das Baugesetzbuch geschrieben hat. Hemsbach kann sich auf Grund seiner Lage nur nach Innen entwickeln. Im Norden und Süden grenzen die Gemarkungen der Nachbargemeinden Laudenbach und Weinheim an; im Osten grenzt unmittelbar das Vorgebirge mit seinen schützenswerten Landschaftsteilen an. Die Autobahn BAB5 setzt eine Zäsur gen Westen. Außerdem wird so der Flächenverbrauch minimiert und die Siedlungsentwicklung tritt nicht in Konkurrenz zum landwirtschaftlichen Flächenbedarf. Um weiteren Wohnraum zu schaffen, ist die Nachverdichtung und das Schließen von Baulücken die einzige Möglichkeit.

Anreize für den Eigentümer schaffen:

Auf jede Baulücke erhebt die Kommune Grundsteuer. So entstehen für die Eigentümerinnen und Eigentümer Kosten auch für ungenutzte Grundstücke. Im Zuge der Grundsteuerreform ist es wahrscheinlich, dass diese Abgaben steigen werden. Stattdessen könnten durch Wohnbebauung zusätzliche Mieteinnahmen erzielt werden. Besteht für das Grundstück noch kein Baurecht, kann die Eigentümerin oder der Eigentümer einen Antrag an die Stadt stellen. Diese prüft den Fall und gibt die Entscheidung zur Aufstellung oder Änderung eines Bebauungsplans in den Gemeinderat. Dieser entscheidet dann, ob städtebauliche Gründe die Aufstellung oder Änderung eines Bebauungsplans rechtfertigen. Wenn das Verfahren erfolgreich durchgeführt wurde, kann das Grundstück zur Eigenbebauung genutzt oder mit einem durch das Baurecht generierten Wertzuwachs verkauft werden.

Der zuständige Mitarbeiter, Kevin Kunstätter, ist in der Außenstelle Hildastraße 12, montags-freitags zu den Öffnungszeiten, unter 06201/707-87 oder per Email: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. erreichbar.

Nicht beseitigter Hundekot und freilaufende Hunde sind ein häufiges Ärgernis. Bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des städtischen Ordnungsamts gehen darüber regelmäßig Beschwerden ein. Dabei ist in der polizeilichen Umweltschutzverordnung eindeutig geregelt, wie mit Hundekot richtig umzugehen ist. Auch Anleinpflichten sind klar geregelt.

Hundekot immer entsorgen

§ 14 Verunreinigung durch Hunde:
„Der Halter oder Führer eines Hundes hat dafür zu sorgen, dass dieser seine Notdurft nicht auf Gehwegen, Grün- und Erholungsanlagen oder in fremden Vorgärten verrichtet. Dennoch dort abgelegter Hundekot ist unverzüglich zu beseitigen.“

Überall im Stadtgebiet hängen Spender für Hundekotbeutel, die regelmäßig durch den Bauhof der Stadt befüllt werden. Selbst wenn mal einer leer sein sollte, gibt es in Hemsbach weitere Spender. Somit kann die Hinterlassenschaft des Hundes vom Hundehalter immer aufgenommen und entsorgt werden. Es muss auch niemand den befüllten Hundekotbeutel lange mit sich herumtragen, denn es gibt genügend öffentliche Müllbehältnisse, um die Kotbeutel zu entsorgen.

Hundekot kann zudem Nahrungs- und Futtermittel verunreinigen. Deshalb gilt die Beseitigungspflicht zum Schutz von Lebensmitteln und Nutztieren auch für landwirtschaftlich genutzte Flächen wie Äcker und Wiesen.
Unschön ist es auch, wenn sich Kindergartenkinder nach dem Sommertagszug auf einer Wiese treffen und in die Hinterlassenschaften von Hunden treten.

Anleinpflicht beachten

Während der Nutzzeit dürfen Hunde auf Äckern und Wiesen nur auf vorhandenen Wegen herumlaufen. Deshalb gehören Hunde dort an die Leine. Gleiches gilt für Sonderkulturen, insbesondere Flächen, die dem Garten-, Obst- und Weinbau dienen.

Darüber hinaus erinnert das Ordnungsamt daran, dass Hunde auch im Stadtgebiet auf allen öffentlichen Straßen, Plätzen und Gehwegen an die Leine zu nehmen sind. Die Anleinpflicht besteht auch im Gemeindewald. Außerhalb des Waldes und dort, wo keine Landwirtschaft betrieben wird, können Hunde ohne Leine geführt werden. Jedoch muss der Hund jederzeit zurückgerufen werden können.

Weiterhin appelliert das Ordnungsamt über die verbindliche Leinenpflicht hinaus an alle Hundehalterinnen und Hundehalter sowie an Personen, die Hunde ausführen, ihre Hunde beim Spaziergang auf Felder und Wiesen trotzdem an die Leine zu nehmen. Dies gilt ganz besonders im Frühjahr und Frühsommer, wenn sehr viele Wildtiere Junge haben. Es passiert leider immer wieder, dass Hunde Wildtiere verletzten oder zu Tode hetzen und Spaziergänger erschrecken oder gar beißen.