Vorsorgevollmacht & Co.
Geraten Menschen plötzlich durch Unfall oder Krankheit in die Situation, ihre Interessen nicht mehr selbstbestimmt wahrnehmen und verwirklichen zu können, müssen andere diese Verantwortung übernehmen. Selbst nahe Angehörige sind hierzu nur eingeschränkt befugt. Dies gilt bereits ab dem 18. Lebensjahr. Über die Möglichkeiten der selbstbestimmten Vorsorge in Form einer Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung oder Patientenverfügung können sich Interessierte informieren. Ebenso über das zeitlich begrenzte Ehegattennotvertretungsrecht.
Die Betreuungsbehörde im Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis bietet hierzu gemeinsam mit dem Stadtseniorenrat Hemsbach eine Informationsveranstaltung an, zu der alle Bürgerinnen und Bürger ab dem 18. Lebensjahr eingeladen sind.
Der Eintritt ist frei, eine Anmeldung ist nicht erforderlich.
Termin Eigenschaften
| Datum, Uhrzeit | 30.10.2025 16:00 |
| Termin-Ende | 30.10.2025 18:00 |
| Einzelpreis | Eintritt frei |
| Ort | Kulturbühne Max |