Öffnungszeiten Bürgerbüro

Grabenstraße 2 / 69502 Hemsbach

Montag & MittwochDienstagDonnerstagFreitag
07.30 - 12.00 Uhr
13.00 - 16.00 Uhr
07.00 - 12.00 Uhr
13.00 - 15.30 Uhr
07.30 - 12.00 Uhr
14.00 - 18.00 Uhr
07.00 - 12.00 Uhr

Besuche des Bürgerbüros sind nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
Die Terminvergabe erfolgt telefonisch unter (06201) 707-92, -93, -94, -96 oder online Termin vereinbaren

Öffnungszeiten Rathaus

Schlossgasse 41 / 69502 Hemsbach

Montag bis FreitagDienstagDonnerstag
08.30 - 12.00 Uhr 14.00 - 15.30 Uhr 14.00 - 18.00 Uhr

Die Öffnungszeiten der Galerie im Schloss sind identisch mit denen des Rathauses.

Kontakt

Telefon: (06201) 707-0
E-Mail: post@hemsbach.de

02. März 2026
KLiBA gGmbH

KLiBA-Energiespartipp: Schluss mit kalten Füßen

Architekt und Energieberater Bernd Nowoczyn hat sein Haus - Alt und Neubau - in einer "Gebäudehülle" energetisch umfassend modernisiert, inklusive Gewölbekeller mit den 10 cm starken Mineralfaserplatten.

Kalte Füße gehören im Erdgeschoss eines älteren Hauses mit nicht beheiztem Keller oft dazu. Abhilfe schafft die Dämmung der Kellerdecke, die auch nachträglich angebracht werden kann. Sie verbessert den Wohnkomfort und ist eine schnelle und preisgünstige Energiesparmaßnahme. „Ist die Decke eines unbeheizten Kellers nicht gedämmt, gibt das Erdgeschoss permanent Wärme über den Fußboden ab. Das zeigt sich dann an erhöhten Heizkosten und kalten Füßen im Erdgeschoss“ erklärt Uwe Jung, Energieberater der KLiBA. „Dabei ist die Dämmung der Kellerdecke eine der wirtschaftlichsten Energiesparmaßnahmen. Je nach Gebäude können die Bewohner insgesamt rund fünf bis sieben Prozent Energie sparen.“

Dennoch dämmen viele Hausbesitzende die Kellerdecke nicht. Die Kellerdeckendämmung ist nicht wie die Dämmung der obersten Geschossdecke gesetzlich vorgeschrieben. Aber wer die Kellerdecke eines Wohngebäudes freiwillig dämmt, kann damit den Wohnkomfort erheblich steigern.

Zudem kann die Dämmmaßnahme das in Baden-Württemberg gültige Erneuerbare-Wärme-Gesetz (EWärmeG) teilweise erfüllen. Das Gesetz verpflichtet Verbraucher, beim Heizungswechsel mindestens 15 Prozent erneuerbare Energien zu verwenden. Alternativ können Dämmmaßnahmen an der Gebäudehülle angerechnet werden, z. B. die Dämmung der Kellerdecke. Um einen guten Dämmstandard zu erreichen, sollte das Material eine geringe Wärmeleitfähigkeit besitzen. So kann auch eine geringere Dämmstärke gewählt werden, denn gerade in Kellerräumen ist oftmals die Stehhöhe begrenzt. Hausbesitzende können auch einen Bundeszuschuss in Höhe zwischen 15 von 20 Prozent der Investitionskosten beantragen.

Zu den Details der Kellerdämmung berät die KLiBA anbieterunabhängig und individuell. 

Weitere Informationen über Energienutzung, Wärmeschutz oder Fördermöglichkeiten gibt es bei Ihrem KLiBA-Energieberater, Herrn Jürgen Jordan  –  für Sie kostenlos und unverbindlich.

Interessierte können online unter www.kliba-heidelberg.de/terminbuchung.php oder unter der Telefonnummer 06221 99875-0 (KLiBA) einen Termin vereinbaren für die nächste Beratung im Rathaus Hemsbach, alle zwei Wochen donnerstags, zwischen 16 und 18 Uhr. Die nächsten Termine: 12. März und 26. März.

Dieser Service ist eine kostenfreie Leistung der Kommune!

Foto (Gülay Keskin): Architekt und Energieberater Bernd Nowoczyn hat sein Haus - Alt und Neubau - in einer "Gebäudehülle" energetisch umfassend modernisiert, inklusive Gewölbekeller mit den 10 cm starken Mineralfaserplatten.